Mieterhinweise

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Tipps rund um Ihre Mietsache.

Änderung beim Kabelempfang ab 01.07.2024

Bislang konnten Vermieter, deren Wohnhäuser mit einer Gemeinschaftsantenne ausgestattet sind, die Kosten für das Kabelfernsehen auf alle Mietparteien umlegen, egal ob der Kabelanschluss vom einzelnen Mieter genutzt wurde oder nicht.

Ab 01. Juli 2024 kann nun jeder Haushalt selbstbestimmt wählen.

Die Wurzener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft hat in ihren Beständen keine Gemeinschaftsantennen. Das bedeutet, für unsere Mieter bleibt alles unverändert!

Aber Achtung: die derzeitige Werbung wirbt intensiv für einen neuen Kabelvertrag. Verschiedene Kabelgesellschaften schicken "Drückerkolonnen", sogenannte Medienberater los, die die Mieter zu neuen Kabel-Verträgen überreden sollen, die Verbraucherzentralen warnen deshalb vor übereilten Vertragsabschlüssen.

Förderprogramm für barrierefreies Wohnen

Sachsens Innen-/Bauminister Markus Ulbig (CDU) stellte am 16.05.2017 eine neue Förderrichtlinie vor. Hiernach können seit 01.07.2017 von Mietern und Wohneigentümern, die ihre Wohnung selbst nutzen, Zuschüsse beantragt werden. Gefördert wird z. B. der Umbau von Duschen, die Entfernung oder Absenkung von Schwellen oder die Verbreiterung von Türen. Sachsen zahlt hierfür bis zu 20.000 Euro Umbauprämie. Insgesamt sind neun Millionen Euro im Fördertopf. Wichtiges Anliegen ist hierbei, Menschen mit Einschränkungen bzw. Behinderungen zu ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Rollstuhlfahrer bekommen z. B. für Umbauten in ihren vier Wänden bis zu 20.000 Euro. Bezuschusst werden  80 Prozent der förderfähigen Umbaukosten.

Liegt Ihr Wohnraum im Landkreis Nordsachsen oder im Landkreis Sachsen ist für Sie als Beratungsstelle zuständig der:

Behindertenverband Leipzig e.V....
Bernhard-Göring-Str. 152
04277 Leipzig
Telefon: 03 41 / 3 06 51 20
Internet: www.le-online.de